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Das Erbe

Die Verteilung der eigenen Hinterlassenschaften ist, sofern keine Verfügungen vorliegen, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Nach der gesetzlichen Erbfolge haben zuerst die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, hierzu gehören z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen bzw. durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Das Erbe

Das Testament vermeidet Streitigkeiten in Erbschaftsangelegenheiten.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen.

www.bmjv.de

Was passiert
mit digitalen
Hinterlassenschaften?

Bitte beachten Sie, dass auch der digitale Nachlass mit Regelungen verbunden ist, die möglichst zeitnah erfolgen sollten.

Im Todesfall werden Online-Aktivitäten, Konten und Profile nicht automatisch gelöscht. Gerne vermitteln wir hier Dienstleister, die sich zuverlässig dieser Aufgabe annehmen.

Hinweis:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.