Nach über 40 Jahren wird das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz neu gefasst. Ab Oktober 2025 dürfen Sie Ihre Bestattung deutlich individueller gestalten – etwa durch:
– Flussbestattung auf Rhein, Mosel oder Saar
– Urne zuhause aufbewahren
– Asche im eigenen Garten verstreuen
– Tuchbestattung ohne Sargpflicht
– Erinnerungsschmuck oder Diamantbestattung
Doch: All das ist nur möglich, wenn Sie zu Lebzeiten frühzeitig den rechtlichen Rahmen beachten!
Damit Sie dies so einfach und angenehm wie möglich tun können, haben wir unseren Ratgeber entwickelt.


„Wenn keine Verfügung existiert, müssen Angehörige in kurzer Zeit schwierige Entscheidungen treffen – oft kommt es dann zu Missverständnissen oder Streit.
Mit einer Vorsorge ist das alles geklärt, und die Familie kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.“
Sarah Schmidt-Immendorf, Bestattungshaus Martin Loch
In dieser Vorsorge können Sie direkt alle finanziellen und bestattungstechnischen Vorteile des neuen Bestattungsgesetzes nutzen.
Was unsere Kunden an uns schätzen: Wir begleiten mit Herz – und manchmal anders, als man es erwartet.
Wir beraten Sie individuell – ob im Trauerfall oder zur Bestattungsvorsorge.
🕯 24 h erreichbar
❤️ Familiengeführt
📍 Region Trier & Umgebung
