Urnenauswahl Martin Loch
Familie Schmidt / Bestattungshaus Martin Loch

Ratgeber

Ab Oktober 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es bringt viele neue Möglichkeiten – aber auch neue Pflichten. Damit Ihre Wünsche später wirklich zählen, müssen Sie sie jetzt festhalten.

Viele Menschen wissen nicht: Die neuen Formen wie Fluss- oder Hausbestattung sind nur erlaubt, wenn der letzte Wille zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert ist. Unser kostenloser Ratgeber erklärt, was Sie unbedingt beachten müssen – einfach und verständlich.

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